Medizinische Rehadienstleistungen
AHB, HV, MBOR, BGSW - Eine kurze Erklärung
Jeder, der eine onkologische oder orthopädische Erkrankung hat, kann bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eine Onkologische oder Orthopädische Reha beantragen. Sehen Sie unten stehend mehr Informationen über die einzelnen Medizinischen Reha-Dienstleistungen.
Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt - Anschlussheilbehandlung (AHB)
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Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt - Anschlussheilbehandlung (AHB)
expand_more expand_lessSchon während eines Krankenhausaufenthaltes können Ihre Ärzte mit dem Sozialdienst eine anschließende Rehabilitation in die Wege leiten und einen Antrag für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) stellen. Die Sozialdienste finden bei unserem Aufnahme-Team immer ein offenes Ohr und meist auch einen zeitnahen Aufnahmetermin. Eine Kostenzusage von den Leistungsträgern wird in der Regel zügig erteilt. Je nach Indikation können die PatientInnen zwischen Krankenhausentlassung und Antritt der Rehabilitation auch noch einige Wochen zu Hause verbringen.
Rehabilitation ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt - Heilverfahren (HV)
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Rehabilitation ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt - Heilverfahren (HV)
expand_more expand_lessHaben Sie gesundheitliche Beschwerden und ist dadurch die Leistungsfähigkeit im Berufs- oder Alltagsleben eingeschränkt? Dann sollten Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt wenden. Dieser beurteilt dann, ob eine umfassende Rehabilitationsmaßnahme diese Probleme mindern kann. Wenn dem so ist, kann Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin einen durch medizinische Befunde untermauerten Antrag auf Rehabilitation stellen. Weisen Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin darauf hin, dass Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht haben, eine Klinik selbst zu wählen.
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
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Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
expand_more expand_lessDie MBOR ist ein Angebot für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation erfüllen.
Die MBOR ist sinnvoll für RehabilitandInnen:
- mit besonderen beruflichen Problemlagen und/oder einer deutlichen Diskrepanz zwischen Leistungsfähigkeit und Arbeitsanforderungen
- mit langen oder häufigen Arbeitsunfähigkeitszeiten/Arbeitslosigkeit
- die Sorge haben, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gerecht zu werden
- bei denen aus sozialmedizinischer/ärztlicher Sicht berufliche Veränderungen erforderlich sind.
Kostenträger bei einer medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung und kann nur über die deutsche Rentenversicherung beantragt werden. Die MBOR wird bis maximal 42 Aufenthaltstagen genehmigt.
Unser Therapieangebot bei berufsbedingten Problemlagen:
- gezielte, arbeitsplatzbezogene therapeutische Maßnahmen
- Analyse und Aufarbeitung von funktionellen, muskulären und koordinativen Defiziten, die den Arbeitsplatz gefährden
- Überprüfung der Arbeitsplatzausstattung und Einleitung der leidensgerechten Anpassung
- Erkennung beruflicher Problemlagen durch das "Würzburger Screening" sowie einer arbeitsplatzbezogenen Anamneseerhebung
- regelmäßige ärztliche Sprechstunden; bei Bedarf unter Miteinbeziehung des Sozialdienstes, des psychologischen Dienstes sowie des Rehabilitationsberaters der Deutschen Rentenversicherung
- regelmäßige Teamsitzungen, in denen der Therapieverlauf kontrolliert und ggf. angepasst wird
Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
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Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
expand_more expand_lessHatten Sie einen Arbeitsunfall oder sind auf Grund einer Berufserkrankung in Behandlung? Dann können Sie durch Ihren behandelnden D-Arzt eine Rehabilitation in unserer Fachabteilung für Orthopädie beantragen. Wir sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowohl zur Durchführung der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) zugelassen.
Wir behandeln vor allem:
- Komplikationsverletzungen, insbesondere nach Frakturen mit Weichteilschäden, Frakturen großer Röhrenknochen, Wirbelfrakturen, komplexe Beckenfrakturen, Frakturen großer Gelenke
- Endoprothesenversorgungen
- Mehrfachfrakturen bzw. Polytraumen
- Handverletzungen
- Kontrakturen
- CRPS I und II
- Schädel-Hirn-Verletzungen I. Grades
- Amputationen großer Gliedmaßen
- Weichteilverletzungen
- operativ versorgte Knocheninfektionen
Darüber hinaus bieten wir spezielle arbeitsplatzbezogene Maßnahmen an:
- Arbeits- und Belastungserprobung in ortsansässigen Partnerbetrieben (ABE)
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
- engmaschige BG-Anlass-Besuche
- regelmäßige Rehamanagement-Sprechstunden
Die Durchführung von Maßnahmen mit Arbeitsplatzbezug erfolgt in 4 Schritten:
- Arbeitsplatzbezogene Medizinische Trainingstherapie (AMTT)
- Arbeitsplatzanalyse und -beratung
- Berufsbezogenes Gesundheitstraining
- EFL-Screeningverfahren
Reha-Servicestellen
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Reha-Servicestellen
expand_more expand_lessVon den Reha-Trägern wurden "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation" eingerichtet. An die Servicestellen kann sich jeder wenden, der nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufs- oder Alltagsleben fit gemacht werden möchte.
In allen Fragen der Rehabilitation erhalten Ratsuchende Unterstützung durch die "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation". Mit Hilfe der ServicemitarbeiterInnen können unterschiedliche Anliegen thematisiert und geklärt werden. Gemeinsam werden Anträge aufgenommen und der weitere Kontakt zum zuständigen Leistungsträger ermittelt. Durch die unverzügliche Bearbeitung bzw. Weiterleitung des Antrages kann schnell gehandelt werden.
In diesem Verzeichnis sind alle im Bundesgebiet eingerichteten "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation" abrufbar.