Aufenthaltsverschiebung und -verlängerung

Aufenthaltsverschiebung

Manchmal kommt es anders als man denkt. Der geplante Termin muss aus beruflichen, gesundheitlichen oder privaten Gründen verschoben werden.
Eine Verschiebung des Aufnahmetermines richtet sich nach der Art der Maßnahme:

  • Anschlussheilbehandlungen (= AHB) schließen i. d. R. an eine unmittelbare Krankenhausbehandlung an. Eine Verschiebung des Aufnahmetermines ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich (abhängig vom Kostenträger).
  • Rehabilitationsmaßnahmen (= Reha) können im Rahmen der Antrittsfristen (abhängig vom Kostenträger) aus dringenden persönlichen/beruflichen Gründen verschoben werden.

Aufenthaltsverlängerung

Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von drei Wochen angedacht. In dieser Zeit verbessert sich durch die Vielzahl der Therapien der Gesundheitszustand der PatientInnen.
Sind aus individuellen Gründen mehr Therapien im Rahmen der stationären Therapie erforderlich, kann die Rehabilitation verlängert werden:

  • wenn der behandelnde Arzt medizinische Gründe für eine Reha-Verlängerung sieht.
  • wenn Sie Probleme mit der Umstellung auf die Reha-Situation haben und entsprechend die Eingewöhnungszeit den anvisierten Nutzen im angedachten Zeitraum der Reha minimiert.
  • wenn die Verlängerung der Reha-Dauer Ihre Rückkehr in den Alltag forcieren hilft.

Zeigt sich der Bedarf einer Verlängerung im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme, kann diese um 1 Woche verlängert werden. Maßgeblich ist in jedem Fall der medizinische Nutzen durch die Verlängerung.